Gesetze / Weingesetz

WeinG 1994

§ 41 Satzung

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Verwaltungsrat beschließt über die Satzung des Deutschen Weinfonds. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

§ 40 § 42